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Allgemeine Geschäftsbedingungen der GMS GOURMET Deutschland GmbH für Liefer- und Menükunden
Stand: Januar 2023
§ 1. Allgemeine Bestimmungen
(1) Die GMS GOURMET Deutschland GmbH, Isarstr. 4, 90451 Nürnberg (v bietet Kunden (Verbrauchern und Unternehmern) u.a. Catering-Leistungen (Lieferung zubereiteter Speisen und Menüs) an.
(2) Nachfolgende Bestimmungen gelten für alle Verträge zwischen GMS GOURMET und dem Kunden, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird. Maßgeblich ist die im jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen gewerblicher Kunden bedürfen zu ihrer Geltung der Anerkennung durch GMS GOURMET.
(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2. Bestellung, Lieferung, Pflichten des Kunden
(1) Bestellablauf, Lieferfristen, Mindestbestellwerte und etwaige Lieferzuschläge sind grundsätzlich Gegenstand der individuellen Vereinbarung zwischen dem Kunden und GMS GOURMET. Sofern jedoch keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen werden, gilt für Tiefkühlmenüs Folgendes: Der Mindestbestellwert beträgt für Lieferungen von Tiefkühlmenüs innerhalb von Deutschland EUR 300,- netto.
(2) Bestellungen, Abbestellungen und Bestellmengenänderungen von Warmmenüs und Kühlmenüs (cook & chill) können, sofern nicht anders vereinbart, am Liefertag von Warmmenüs und Kühlmenüs vorgenommen werden, sofern sie bis spätestens 7:30 Uhr am Liefertag bei GMS GOURMET eingegangen sind. Die Belieferung erfolgt frei Haus.
Mindestbestellmenge für Warmmenüs und Kühlmenüs beträgt 20 Portionen pro Tag.
Bestellungen von Tiefkühlmenüs müssen bis spätestens 12:00 Uhr (im Webshop bis 20 Uhr) und 5 Werktage vor dem vereinbarten Liefertermin bei uns eingelangt sein. Die Belieferung erfolgt „frei Haus“.
(3) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung von GMS GOURMET oder durch Lieferung bzw. Leistung zustande.
(4) Bei Anlieferung hat der Kunde (bzw. die Einrichtung, für die der Kunde die Lieferung bestellt hat) für unverzügliche Annahme und entsprechende Lagerung zu sorgen. Die gelieferten Menüs und aufbereitete bzw. aufgetauten Speisen sind umgehend zu verzehren und dürfen nicht wieder eingefroren werden. Gekühlte Waren sowie Kühl- und Frischwaren sind ebenfalls umgehend zu verzehren. Die Gefahr geht nach den gesetzlichen Vorschriften auf den Besteller über, das ist in der Regel der Fall, sobald die Lieferung an den Besteller übergeben worden ist. Infolgedessen liegen Schäden, die danach aus unsachgemäßer Handhabung und Lagerung der angelieferten Waren durch den Kunden oder durch von diesem beauftragten Dritten entstehen, außerhalb der Verantwortung von GMS GOURMET.
(5) Sofern GMS GOURMET verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die GMS GOURMET nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird GMS GOURMET den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist GMS GOURMET berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird unverzüglich erstattet. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch einen Zulieferer, wenn GMS GOURMET ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder GMS GOURMET noch dessen Zulieferer ein Verschulden trifft oder GMS GOURMET im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.
(6) GMS GOURMET behält sich vor, eine andere als die gekaufte Sache zu liefern, wenn dies dem Kunden zumutbar ist. Dies betrifft beispielsweise technische Änderungen oder Änderungen des Gewichts, die die Funktionalität der Kaufsache nicht beeinträchtigen, sowie geringe Form- und Farbänderungen bei Gegenständen, bei denen die Gestaltung keine Rolle spielt.
(7) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nicht, wenn GMS GOURMET die mangelnde Selbstbelieferung zu vertreten hat. Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird GMS GOURMET den Kunden unverzüglich informieren; im Fall des Rücktritts wird die Gegenleistung unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.
§ 3. Preise, Zahlung und Versandkosten
(1) Die genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und sind der jeweils gültigen Preisvereinbarung mit der GMS GOURMET zu entnehmen.
(2) Der Kunde hat – soweit nichts anderes vereinbart ist – alle Beträge spätestens 30 Tage nach Erhalt einer Rechnung zu zahlen; maßgeblich ist der Eingang des Betrags bei GMS GOURMET.
(3) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Das gilt auch bei der Inanspruchnahme gesetzlicher Rechte wegen Mängelhaftung
(4) Kommt der Kunde mit der Bezahlung seiner Rechnungen in Verzug, oder wird bei ihm eine Zwangsvollstreckung durchgeführt oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet, ist GMS GOURMET berechtigt, die Belieferung von Vorkasse abhängig zu machen.
§ 4. Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zu ihrer vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der GMS GOURMET.
(2) Wenn der Kunde Unternehmer ist, darf er die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im Rahmen seines ordnungsmäßigen Geschäftsbetriebes verarbeiten und veräußern, bzw. zur Erbringung einer Lieferung und Leistung verbrauchen. Für den Fall der Veräußerung oder des Verbrauches zur Erbringung einer Lieferung und Leistung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass der Kunde bereits im Voraus seine Entgeltforderungen aus der Weiterveräußerung oder der Erbringung der Lieferung und Leistung gegenüber den Endabnehmern an GMS GOURMET abtritt, welche die Abtretung schon jetzt annimmt. (3) Der Verzehr auftragsgemäß gelieferter Speisen ist in jedem Fall statthaft.
§ 5. Vertragslaufzeit, Beendigung
(1) Vertragslaufzeit und eventuelle Kündigungsfristen werden individuell vereinbart. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist GMS GOURMET nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
§ 6. Gewährleistung
(1) Dem Kunden stehen wegen eines anfänglichen Sachmangels die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegen GMS GOURMET zu. Der Kunde hat zunächst ein Recht auf Nacherfüllung, dem Kunden bleibt jedoch das Recht vorbehalten, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten; Schadenersatzansprüche bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
(2) Verbraucher haben im Rahmen der Nacherfüllung insoweit die Wahl, ob die Nacherfüllung entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Gegenüber Unternehmern leistet GMS GOURMET für Mängel der gelieferten Sache dagegen zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Macht der Kunde Nacherfüllung geltend, ist er auf Verlangen von GMS GOURMET verpflichtet, die gelieferte Sache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrüge für eine entsprechende Untersuchung zur Verfügung zu stellen.
(3) Die Mängelansprüche des Kunden, der kein Verbraucher ist, setzen ferner voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei zubereiteten Speisen und anderen, zum raschen Verzehr bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor dem Servieren zu erfolgen.
(4) Offensichtliche Mängel sind durch Kaufleute innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang der Ware in Textform anzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Es genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige.
§ 7. Haftung
(1) GMS GOURMET haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von GMS GOURMET, deren gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haftet GMS GOURMET für gegebene Garantien sowie für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, etwa dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) umfasst werden. Davon abgesehen haftet GMS GOURMET für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von ihr, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter Absatz 1 Sätze 1 und 2 fallen, haftet GMS GOURMET, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Käufer deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten); dabei beschränkt sich die Haftung gegenüber Unternehmern jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, so dass insbesondere mittelbare Schäden (z.B. entgangener Gewinn) sowie Folgeschäden ausgeschlossen sind. Die Höhe des Schadens ist gegenüber Unternehmern auf den Wert beschränkt, der dem dreifachen Wert der Lieferung entspricht.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
§ 8. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Verbraucher schützende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von GMS GOURMET. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.